Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlags-Druckerei J. M. Klopp, Inh. Dipl.-Ing. Jörg Beyschlag e.K.

1. Der Auftrag ist für den Auftraggebermit der Unterschrift rechtsverbindlich.

Für den Verlag ist der Auftrag erst bindend, wenn er ihn nicht binnen sechs Wochen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649 BGB, so ist der Verlag berechtigt, die entstandenen Bearbeitungskosten – in Höhe von 40 % der Insertionskosten – zu verlangen. Weist der Auftraggeber dem Verlag niedrigere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen Aufwendungen festzusetzen.

Der Auftrag gilt nur für eine Auflage.
Die Erteilung von Generalaufträgen ist ausgeschlossen. Bei mehrmaliger Beauftragung aus dem gleichen Grund ist die Erteilung eines neuen Einzelauftrags vonnöten.

2. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Der Verlag kann vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn Inhalt oder Form der beauftragten Werbeeinträge und Verlinkungen auf Inhalte, die sie enthalten, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats (www.werberat.de) verstoßen, insbesondere bei rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, bedrohlichen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, sexuell anstößigen und solchen Inhalten, die religiöse Gefühle verletzen oder politisch Andersdenkende verunglimpfen oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
  • wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug ist und auch eine Nachfrist nicht beachtet hat.
  • wenn das Kommunikationsverzeichnis „Das Örtliche“, aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheinen kann.

Der Verlag kann die Durchführung des Auftrages von der Vorauszahlung des Werbeentgeltes abhängig machen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines vorherigen Auftrages in Verzug ist. Wird die geforderte Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin nicht geleistet, ist der Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Kommunikationsverzeichnisses „Das Örtliche“ wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, dass der Auftraggeber die Wirksamkeit seines Auftrages ausdrücklich schriftlich davon abhängig gemacht hat.

Anzeigen werden auf der Seite veröffentlicht, auf der sich das vom Auftraggeber im Auftrag bezeichnete Suchwort befindet. Sofern es aus technischen Gründen des Umbruchs erforderlich ist, kann der Verlag die Anzeige entweder auf der Seite davor oder auf einer Folgeseite veröffentlichen.
Bei Bestellungen eines Werbeeintrages entfällt eine besondere kostenfreie Eintragung, da dieser Wegfall bei der Preisfestsetzung berücksichtigt ist.

5. Die Sortierung erfolgt nach den Regeln (DIN 5007) für namensalphabetische Verzeichnisse. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

Änderungen bisheriger Platzierungen bleiben vorbehalten, sie beruüren nicht die Gültigkeit des Auftrages.

6. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle dem Verlag gemachten Angaben.

Zur Vermeidung von Fehlern muß der Auftraggeber eventuelle Adressen-, Rufnummern- und sonstige Textänderungen dem Verlag unverzüglich schriftlich mitteilen.

Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Kunde, die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen.

Der Auftraggeber ist für den Eintragungstext / Inhalt seiner Werbeanzeige verantwortlich, er trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Anzeige und stellt den Verlag von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.

Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären.
Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung.

Die auf Auftraggeberseite unterzeichnende Person versichert, zum rechtsverbindlichen Abschluss des Vertrages befugt zu sein. Sie versichert ferner, dass die Wirksamkeit des Vertrages von keiner Zustimmung oder sonstigen Erklärungen abhängig ist.

7. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht innerhalb der mit ihm vereinbarten Frist, so kann er einen Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung nicht erheben. Seine Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

Der Verlag ist in diesem Fall berechtigt, die Firmenbezeichnung, Anschrift und Rufnummer in der bestellten Fläche einzusetzen.

8. Korrekturabzüge werden durch gewöhnliche Postsache nur für freigestaltete Anzeigen übersandt für Fettdruck- und Zusatzzeilen sowie Logoeinträge können aus technischen Gründen keine Korrekturabzüge übersandt werden.

Wird der Korrekturabzug nicht innerhalb der bei Übersendung gesetzten Frist an den Verlag zurückgesendet, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

9. Elektronische Medien: Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Eintragung in elektronische Verzeichnisse aufgenommen und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine bestellte Eintragung bzw. der Inhalt in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten der Verlage und/oder DTM Deutsche Tele Medien GmbH veröffentlicht werden kann, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§ 10 TDSV). Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auswahl bei einer Suchanfrage nach den erfassten Daten und nicht nach dem Inhalt des Printeintrags. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit überregionaler oder nicht von ihm betriebener Auskunftssysteme.

10. Der Verlag ist um sorgfältige Ausführung des Auftrages bemüht.

Der Zahlungsanspruch entfällt, wenn ein bestellter Werbeeintrag versehentlich nicht erscheint oder so vom vereinbarten Text abweicht, dass er völlig entstellt ist. Der Auftraggeber hat bei unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck Anspruch auf Minderung des Werbeentgeltes.

Zu vollem Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit dem Verlag, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Zudem haftet der Verlag in vollem Ausmaß für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlagsinhabers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag im Übrigen nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist die Haftung des Verlags für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, soweit kein Fall der Sätze 1 oder 2 dieses Absatzes einschlägig ist, auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Die Haftung ist auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages zur Leistung von Schadenersatz. Ansprüche auf Neudruck oder Zurückhaltung des Kommunikationsverzeichnisses „Das Örtliche“ oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen sind ausgeschlossen.

Mängelrügen müssen dem Verlag bei offensichtlichen Fehlern bis spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Kommunikationsverzeichnisses „Das Örtliche“ (erster Ausgabetag) schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen nicht zu einem Preisnachlaß.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (Proofs, Ausdrucke) und dem Endprodukt. Bei Druckausführungen sind technisch bedingte Farbabweichenungen von den Vorlagen vorbehalten und rechtfertigen keinen Preisnachlaß.

Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung.

11. Sollten bei mehrfach erfolgter Leistung für einen Auftraggeber Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen mangelfrei ausgeführten Aufnahme zu verweigern.

Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

12. Kosten für nicht mängelbedingte Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für andere besondere Leistungen trägt der Auftraggeber.

13. Der Verlag ist bemüht, das Kommunikationsverzeichnis „Das Örtliche“ rechtzeitig erscheinen zu lassen, haftet jedoch nicht für die Einhaltung eines bestimmten Termins.

14. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, bei fehlendem Beweis über den Zugang innerhalb von 30 Tagen nach Empfang und Fälligkeit der zu erbringenden Gegenleistung, auf eins der aufgeführten Konten zu erfolgen. Eine Rechnungsstellung kann vor Leistungserfüllung durch den Verlag erfolgen.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprüngliches Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Zur Bearbeitung des Auftrages ist es gemäß Artikel 6 Abs.1b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlich, die Daten des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere auch zu Ihren Rechten, finden Sie unter www.klopp-verlag.de/datenerhebung.

16. Für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Lütjenburg Erfüllungsort und Plön Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.

Lütjenburg, 1. Juni 2019